Welche Versicherungen der Vermieter wirklich umlegen darf§2 Nr. 13 BetrKV im Detail
§2 Nr. 13 BetrKV nennt vier zulässige Versicherungsarten. Alles andere — vor allem Mietausfall und Rechtsschutz — gehört gestrichen.
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Whitelist
Diese vier Versicherungen dürfen umgelegt werden
Wohngebäudeversicherung
Feuer, Sturm, Leitungswasser — die Standardpolice für Haus und Dach. Umlagefähig auf den Flächenanteil.
§2 Nr. 13 BetrKV
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Deckt Schäden, die vom Grundstück ausgehen (Dachziegel, Glätte, Baumäste). Gehört zum Kernkatalog.
§2 Nr. 13 BetrKV
Öltankversicherung
Nur bei vorhandenem Heizöltank. Umlagefähig als Sicherungspflicht für Umweltschäden.
§2 Nr. 13 BetrKV
Glasversicherung
Umlagefähig, wenn bauseits relevant (große Glasflächen). Nicht für Wohnungsinneneigentum der Mieter.
§2 Nr. 13 BetrKV
Blacklist
Diese Versicherungen muss der Vermieter selbst bezahlen
- 01
Mietausfallversicherung
Schützt ausschließlich das Einkommen des Vermieters. Auf keinen Fall umlagefähig.
- 02
Rechtsschutzversicherung
Reines Vermieterrisiko. Prozesse gegen Mieter, Zahlungsverzug, Räumungsklagen — Sache des Vermieters allein.
- 03
Hausratversicherung
Betrifft Einrichtung des Mieters. Der Vermieter darf seine eigene Hausratversicherung (für gewerbliche Einrichtung) nicht umlegen.
- 04
Unterschlagungsversicherung
Deckt Hausverwaltung gegen Veruntreuung ab — Verwaltungsrisiko, nicht Mietersache.
Abgrenzung
Elementarschaden-Zusatz — Graubereich mit klarem Ausgang
Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Rückstau sind als Zusatz zur Gebäudeversicherung grundsätzlich umlagefähig. Voraussetzung: marktüblich und angemessen.
BGH VIII ZR 193/14 hat das Wirtschaftlichkeitsgebot auf Versicherungen ausgedehnt. Eine Vermieterin, die die teuerste Police wählt, obwohl gleichwertige Alternativen existieren, riskiert Kürzungen.
Praktisch prüfen Sie den Prämienanteil: Bewegen sich Elementarkosten über 15 Prozent der Gebäudeversicherungs-Basisprämie, fordern Sie Angebotsvergleiche ein — §259 BGB hilft beim Zugang zu Unterlagen.
Praxis
So erkennen Sie versteckte Versicherungsposten
Sammelposition ohne Aufschlüsselung
„Sammelversicherung“, „Versicherungen gesamt“ — solche Posten erfüllen §259 BGB nicht ohne Aufschlüsselung. Belegeinsicht einfordern.
§259 BGBPrämien über 0,40 €/m²/Jahr
Werte über dieser Schwelle sind für Wohngebäude auffällig. Vergleich mit Betriebskostenspiegel DMB 2024 bringt Klarheit.
DMB 2024Selbstbehalte im Schadensfall
Selbstbehalte trägt der Vermieter (BGH VIII ZR 67/14). Sie dürfen nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden — Klassiker nach Sturmschäden.
BGH VIII ZR 67/14Mischpolicen
Pakete mit Mietausfall + Gebäude sind zulässig, aber nur der Gebäudeanteil ist umlagefähig. Aufschlüsselung muss klar sein.
§2 Nr. 13 BetrKVRechenbeispiel
820 € Prämie, 160 € nicht umlagefähig
Ausgangslage
Jahresprämie „Versicherungen“ 820 € für ein 400 m² großes Haus. Auf Nachfrage zeigt der Vermieter die Aufschlüsselung: 540 € Gebäude, 120 € Haftpflicht, 110 € Mietausfall, 50 € Rechtsschutz.
Rechnung
Umlagefähig nach §2 Nr. 13 BetrKV: 540 € + 120 € = 660 €. Nicht umlagefähig: 110 € + 50 € = 160 €. Pro m²: 160 € ÷ 400 m² = 0,40 €/m²/Jahr.
Ergebnis
Bei 85 m² Wohnfläche: 34 € Erstattung pro Jahr. Über drei Jahre rückforderbar: 102 €.
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