§35a EStG für Mieter20 % Ihrer Nebenkosten-Lohnanteile zurückholen
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Abrechnung senken direkt Ihre Einkommensteuer — bis zu 5.200 € jährlich anrechenbar.
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Überblick
Was §35a EStG für Mieter hergibt
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Dazu zählen Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Hausmeister.
§35a Abs. 2 EStG
Handwerkerleistungen
20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 €. Aufzugswartung, Schornsteinfeger und Heizungswartung fallen in diese Kategorie.
§35a Abs. 3 EStG
Nur Arbeit, kein Material
Anerkannt werden ausschließlich Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialanteile und reiner Verbrauch bleiben außen vor.
§35a Abs. 5 EStG
Posten
Diese Positionen erkennt das Finanzamt an
Klassisch haushaltsnah
Treppen- und Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst sowie der laufende Hausmeister-Lohnanteil sind voll absetzbar.
§35a Abs. 2 EStGHandwerker-Lohnanteil
Aufzugswartung, Schornsteinfeger und Heizungswartung fallen unter Handwerker. Wichtig: nur der Arbeitsanteil, nicht das Ersatzteil.
§35a Abs. 3 EStGNicht absetzbar
Grundsteuer, Versicherungen, Wasserverbrauch und Verwaltungsgebühren enthalten keine absetzbaren Lohnanteile.
BFH VI R 18/10Vermieter muss liefern
Auf Ihre schriftliche Anfrage muss der Vermieter die Lohnanteile aufschlüsseln. BMF-Schreiben vom 09.11.2016 regelt den Anspruch.
BMF 09.11.2016Nachweis
Steuerbescheinigung vom Vermieter anfordern
- 01
Schriftliche Anfrage
Formloses Schreiben mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 09.11.2016. Frist vier Wochen ist angemessen.
- 02
Aufschlüsselung fordern
Gewünscht: pro umlagefähigem Posten der Nettolohnanteil (ohne Material) und die Zuordnung zu §35a Abs. 2 oder Abs. 3 EStG.
- 03
Bei Verweigerung schätzen
BFH VI R 18/10 erlaubt dem Finanzamt eine Schätzung, wenn der Vermieter die Aufschlüsselung verweigert. In der Praxis fällt die niedriger aus als die echten Werte.
- 04
Bescheinigung aufheben
Die Aufstellung gehört zum Steuerbescheid-Ordner. Bei Nachfragen des Finanzamts ist sie Ihr Beleg.
Rechenbeispiel
420 € Reinigung + 180 € Aufzugswartung = 120 € Steuer zurück
Ausgangslage
Nebenkostenabrechnung 2024 mit 420 € Reinigungskosten (haushaltsnah) und 180 € Aufzugswartung (Handwerker-Lohnanteil). Zahlung erfolgte im Februar 2025.
Rechnung
420 € × 20 % = 84 € aus Abs. 2. 180 € × 20 % = 36 € aus Abs. 3. Summe: 120 € Steuerermäßigung in der Erklärung 2025.
Ergebnis
Die 120 € wirken wie eine nachträgliche Minderung Ihrer Nebenkosten um 20 Prozent — direkt vom Finanzamt.
Eintrag
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen richtig ausfüllen
Die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ unterscheidet in den Zeilen 5 bis 9 haushaltsnahe Dienstleistungen, in den Zeilen 10 und 11 Handwerkerleistungen. Tragen Sie jeweils nur den ermittelten Lohnanteil ein, keine Bruttobeträge.
Zahlungsdatum entscheidet: §11 Abs. 2 EStG legt den Steuerjahr-Abfluss fest. Eine Abrechnung 2023, die Sie erst 2025 bezahlen, landet in der Erklärung 2025 — das verschiebt die Ermäßigung, bringt aber keinen Verlust.
Barzahlungen werden nicht anerkannt (§35a Abs. 5 S. 3 EStG). Überweisungen oder SEPA-Lastschriften sind Pflicht. Vorauszahlungen zählen erst, wenn sie auf eine konkrete Abrechnung angerechnet wurden.
FAQ
Häufige Fragen
§35a-Posten in Ihrer Abrechnung finden.
Wir markieren jede Position, die als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung absetzbar ist — mit §-Bezug und €-Betrag.
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