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Mietkautiondeine Rechte bei Höhe, Anlage und Rückzahlung

BGB §551 schützt dich: Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen, muss verzinst angelegt werden und du darfst in 3 Raten zahlen. Prüfe, ob dein Mietvertrag diese Regeln einhält.

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Grundlagen

Die 3 wichtigsten Regeln

3x

Maximal 3 Nettokaltmieten

Die Kaution darf 3 Monatsnettokaltmieten nicht übersteigen (BGB §551 Abs. 1). Nebenkosten zählen nicht mit.

3

Ratenzahlung möglich

Du darfst die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen (BGB §551 Abs. 2). Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

§

Getrennte Anlage

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen und verzinsen (BGB §551 Abs. 3).

Häufige Verstöße

Diese Fehler finden wir regelmäßig

Kaution zu hoch

Mehr als 3 Nettokaltmieten verlangt? Der überschießende Teil ist unwirksam. Du kannst die Differenz zurückfordern.

Kein Ratenzahlungsrecht

Der Vertrag verlangt die volle Kaution bei Einzug? Dein gesetzliches Recht auf 3 Raten kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Keine Verzinsung

Die Kaution muss verzinst angelegt werden. Die Zinsen stehen dir zu. Viele Vermieter vergessen das — oder behalten die Zinsen ein.

Verrechnung statt Rückzahlung

Der Vermieter verrechnet die Kaution mit strittigen Forderungen? Er muss die Kaution zurückzahlen und strittige Forderungen separat geltend machen.

Ablauf

Rückzahlung der Kaution

Auszug

Wohnungsübergabe mit Protokoll. Mängel dokumentieren.

3-6 Monate

Angemessene Prüfungsfrist für den Vermieter. Darf für berechtigte Forderungen einbehalten.

Rückzahlung

Nach Prüfung: Kaution plus Zinsen müssen ausgezahlt werden.

3 Jahre

Verjährungsfrist für deinen Rückzahlungsanspruch (BGB §195). Danach ist der Anspruch verjährt.

FAQ

Häufige Fragen

Hinweis: Die Analyse dient der Ersteinschätzung und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schütze deine Kaution.

Prüfe deinen Mietvertrag auf unzulässige Kautionsklauseln.

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