Mietkautiondeine Rechte bei Höhe, Anlage und Rückzahlung
BGB §551 schützt dich: Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen, muss verzinst angelegt werden und du darfst in 3 Raten zahlen. Prüfe, ob dein Mietvertrag diese Regeln einhält.
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Grundlagen
Die 3 wichtigsten Regeln
Maximal 3 Nettokaltmieten
Die Kaution darf 3 Monatsnettokaltmieten nicht übersteigen (BGB §551 Abs. 1). Nebenkosten zählen nicht mit.
Ratenzahlung möglich
Du darfst die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen (BGB §551 Abs. 2). Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Getrennte Anlage
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen und verzinsen (BGB §551 Abs. 3).
Häufige Verstöße
Diese Fehler finden wir regelmäßig
Kaution zu hoch
Mehr als 3 Nettokaltmieten verlangt? Der überschießende Teil ist unwirksam. Du kannst die Differenz zurückfordern.
Kein Ratenzahlungsrecht
Der Vertrag verlangt die volle Kaution bei Einzug? Dein gesetzliches Recht auf 3 Raten kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Keine Verzinsung
Die Kaution muss verzinst angelegt werden. Die Zinsen stehen dir zu. Viele Vermieter vergessen das — oder behalten die Zinsen ein.
Verrechnung statt Rückzahlung
Der Vermieter verrechnet die Kaution mit strittigen Forderungen? Er muss die Kaution zurückzahlen und strittige Forderungen separat geltend machen.
Ablauf
Rückzahlung der Kaution
Wohnungsübergabe mit Protokoll. Mängel dokumentieren.
Angemessene Prüfungsfrist für den Vermieter. Darf für berechtigte Forderungen einbehalten.
Nach Prüfung: Kaution plus Zinsen müssen ausgezahlt werden.
Verjährungsfrist für deinen Rückzahlungsanspruch (BGB §195). Danach ist der Anspruch verjährt.
FAQ
Häufige Fragen
Ratgeber
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Hinweis: Die Analyse dient der Ersteinschätzung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schütze deine Kaution.
Prüfe deinen Mietvertrag auf unzulässige Kautionsklauseln.
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